Für Hundebesitzer mit 20/40er-Hunden
Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis muss von Hundehaltern
gemacht werden, die einen Hund halten, der nach dem Landeshundegesetz
unter die 20/40-Regelung fällt. Ein "20/40er"-Hund ist dadurch gekennzeichnet, dass er entweder 20 kg und mehr hat und/oder ein Schultermaß von 40 cm.
Der Test besteht aus 20 Fragen und einer
mündlichen Prüfung. Sie erhalten, nachdem Sie den Test bestanden haben
einen Nachweis, den Sie ans Ordnungsamt weiterleiten sollten. Bitte
bereiten Sie sich gut vor.
Informationen zum Sachkundenachweis sowie die nächsten Termine erhalten Sie bei uns direkt in der Praxis.
Haben Sie Fragen hierzu?
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei Ihren Fragen mit hilfreichen Antworten zur Seite. Rufen Sie uns einfach während unserer Öffnungszeiten in der Tierarztpraxis an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir sind Ihr Ansprechpartner als Tierarztpraxis in Wuppertal-Barmen wenn es z.B. um allgemeine Tiermedizin, chirurgische Eingriffe, Zahnheilkunde oder Homöopathie für Kleintiere, Hunde, Katzen, Vögel oder Heimtiere geht.
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