Für Hundebesitzer mit 20/40er-Hunden

Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis muss von Hundehaltern gemacht werden, die einen Hund halten, der nach dem Landeshundegesetz unter die 20/40-Regelung fällt. Ein "20/40er"-Hund ist dadurch gekennzeichnet, dass er entweder 20 kg und mehr hat und/oder ein Schultermaß von 40 cm.

Der Test besteht aus 20 Fragen und einer mündlichen Prüfung. Sie erhalten, nachdem Sie den Test bestanden haben einen Nachweis, den Sie ans Ordnungsamt weiterleiten sollten. Bitte bereiten Sie sich gut vor.

Informationen zum Sachkundenachweis sowie die nächsten Termine erhalten Sie bei uns direkt in der Praxis.

Haben Sie Fragen hierzu?

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und stehen Ihnen bei Ihren Fragen mit hilfreichen Antworten zur Seite. Rufen Sie uns einfach während unserer Öffnungszeiten in der Tierarztpraxis an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir sind Ihr Ansprechpartner als Tierarztpraxis in Wuppertal-Barmen wenn es z.B. um allgemeine Tiermedizin, chirurgische Eingriffe, Zahnheilkunde oder Homöopathie für Kleintiere, Hunde, Katzen, Vögel oder Heimtiere geht.


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